Sie haben Grund zur Beschwerde? 

Beschwerdebearbeitung bei der Nexi Germany GmbH

Immer, wenn unser Kunde oder Partner findet, dass wir etwas nicht zur Zufriedenheit erledigt haben, möchten wir das erfahren. Deshalb steht auf allen unseren Kontaktkanälen die Möglichkeit offen, sich zu beschweren.

Es klingt vielleicht überraschend, aber es ist so: wir freuen uns darüber!

Durch diese Mitteilung haben wir die Möglichkeit, unsere Beziehung und uns als Unternehmen insgesamt zu verbessern. Damit das gelingt, bearbeiten wir jede Beschwerde sorgfältig, transparent und konstruktiv. Selbstverständlich erhalten Sie proaktiv Rückmeldungen zum Bearbeitungsstand und Ergebnis. Darüber hinaus werten wir die Gesamtheit aller Beschwerden regelmäßig aus, um gezielt Verbesserungsansätze zu finden.

Alternativen für Sie

Ihnen steht immer die Möglichkeit offen, die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank anzurufen. Die Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens regelt die Finanzschlichtungsstellenverordnung, die Concardis auf Anfrage zur Verfügung stellt. Weitere Einzelheiten zum Schlichtungsverfahren sind auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank (www.bundesbank.de) abrufbar. Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist in Textform und in deutscher Sprache bei der Bundesbank zu beantragen. Der Antrag muss die in § 7 Abs. 1 Finanzschlichtungsstellenverordnung vorgegebenen Mindestangaben enthalten. Der Antrag kann an Deutsche Bundesbank - Schlichtungsstelle -, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main gerichtet werden. Eine Stellung des Antrags kann auch per E-Mail an schlichtung@bundesbank.de erfolgenDas Recht, ein Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

 


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